Tätigkeit als Geldwäschebeauftragter für Ihr Unternehmen auf monatlicher Basis mit Kündigungsmöglichkeit von 4 Wochen zum Monatsende.
1. Stellung Geldwäschebauftragter (GWB)
Wahrnehmung der Rolle als Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörden für jede Wettvermittlungsstelle individuell. Die Kommunikation mit den Behörden kann über den GWB abgewickelt werden. Formal bleibt die jeweilige Leitungsebene verantwortlich. Die FIU Verdachtsmeldungen erfolgen stellvertretend für den Veranstalter und Wettvermittler.
2. Schulung Geldwäscheprävention
Angebot von Veranstalter-übergreifenden Schulungsterminen einmal pro Quartal. Die Buchung erfolgt individuell durch die Mitarbeiter online auf gfr-consult.de. Jeweils aktuelle Schulungsinhalte und Charts stehen auf gfr-consult.de zum Download zur Verfügung.
3. Transaktionsmonitoring
Fortlaufende Überwachung anonymer und spielerbezogener Spieltransaktion auf der Wettplattform des Veranstalters. Die Bereitstellung des Monitoring-Systems erfolgt durch den Veranstalter nach unseren Vorgaben, als Voraussetzung zur Erbringung dieses Teils unserer Dienstleitung.
4. Filialbesuche in Schwerpunkt-Filialen mit Stichprobenkontrollen und Erstellung von Besuchsberichten.
5. Bearbeitung, Prüfung und Mitteilung von Verdachtsfällen an die FIU.
6. Stellung der gesetzlich geforderten Whistle-Blowing-Hotline auf gfr-consult.de.
7. Bereitstellung angepasster Informationen online zum Thema Geldwäsche / Sportwette.
Service bereitgestellt von GFR-Consult.