Zur reinen Altersprüfung hat die KJM bereits 2008 und 2015 das insic Verfahren positiv begutachtet. insic erweitert nun die Fähigkeiten des bewährten AVS-Verfahrens um die Prüfung der Ausweis-Daten mittels automatischer Gesichtserkennung.
Das klassische VideoIdent ist bisher mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden – für Käufer und Spiel-Plattformen gleichermaßen. Das geht erheblich zulasten der Konversionsrate. Mit der Gesichtserkennung der insic sparen Sie sich und Ihren Kunden den hohen Aufwand eines 1:1 Videogesprächs, denn die Gesichtserkennung bestätigt die Identität des Kunden sofort und ohne Gespräch mit einen Call-Center Agent auf der anderen Seite. Der Kunde nutzt die insic Video-Lebenderkennung auf Basis KI-Prozessen, ohne dass biometrische Daten zentral gespeichert werden.
Beim herkömmlichen VideoIdent-Verfahren wird die Identität und das Alter von einer Person am anderen Ende der Videoverbindung geprüft. Die Privatsphäre des Nutzers wird dabei gestört.
Bei der Gesichtserkennung nach elektronischer Ausweisprüfung bestätigt ein KI-Prozess die Identität und die Echtheit des Gesichts mittels Erkennung von unterschieldichen Gesichtsausdrücken wie lächeln, böse oder traurig.
Bei der Verwendung entstehen zusätzliche Transaktionskosten in Höhe von 0,68€ für jede erfolgreiche Prüfung.
Die FSM hat am 28.06.2020 ihr Prüfsiegel als technisches Mittel und als AVS System erteilt.
Dieser Service wird Ihnen von insic bereitgestellt.
Insic: FSM-Prüfsiegel
Die FSM-Gutachterkommission ist in ihrer Entscheidung vom 28. Juni 2020 zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich bei insic-AVS um ein technisches Mittel im Sinne von § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV handelt, mit dem Anbieter den Zugang zu entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten regulieren können. Weiterhin hat die Gutachterkommission festgestellt, dass mit dem insic-AVS eine verlässliche Altersverifikation durchgeführt werden kann, um eine geschlossene Benutzergruppe im Sinne des § 4 Abs. 2 S. 2 JMStV zu gewährleisten und somit sicherzustellen, dass nur Erwachsene Zugang zu entsprechend geschützten Inhalten haben.
Der Nutzer lädt Bilder von Vorder-und Rückseite seines Personalausweises oder Reisepasses hoch. Die insic-Systeme lesen aus diesen Abbildungen die Daten automatisiert aus. Wenn das Auslesen des Ausweisdokuments ergibt, dass der Nutzer volljährig ist, gleicht das insic-System in einem zusätzlichen zweiten Schritt die Bildaufnahme mit einer Lebendaufnahme des jeweiligen Nutzers ab: Durch die Live-Aufnahme des Gesichts über eine Webcam oder über die Kamera eines Smartphones werden die biometrischen Merkmale beider Aufnahmen verglichen und abgeglichen. Dabei nutzt insic ein parallel laufendes Verfahren zur Lebenderkennung, das auf Stimmungserkennung beruht, um den Missbrauch des Systems durch Fotos auszuschließen. Zusätzlich ermittelt das System während der Lebenderkennung das ungefähre Lebensalter der abgebildeten Person (mit einer Fehlertoleranz von +/- 4,8 Jahren). Kommt dieses Subsystem zu dem Ergebnis, dass es sich bei der abgebildeten Person um einen minderjährigen Nutzer handelt, bricht das Prüfverfahren ab.
In Fällen biometrischer Übereinstimmung kann insic mit hoher Sicherheit von der Plausibilität der Altersüberprüfung ausgehen. Insbesondere die automatisierte Erfassung und Prüfung der Ausweisdaten stellt in Kombination mit dem Abgleich der biometrischen Daten von Ausweisdokument und Lebendaufnahme des Endgerätenutzers den prototypischen Anwendungsfall einer plausiblen Altersüberprüfung dar.
Datenschutz-, vertrags-, urheber- und wettbewerbsrechtliche Bewertungen sind nicht in die Prüfung eingegangen.
Berlin, 29. Juni 2020